02151 537490 info@ekaris.de

Bundes­kabinett beschließt Sozialver­sicherungsrechengrößen 2019

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2019 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung turnusgemäß angepasst. Die Werte werden - wie jedes Jahr - auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019 im Überblick:

                                                                                                            

                                                                                                           West Ost
  Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenzen:        
  • allgemeine Rentenversicherung
6.700 Euro 80.400 Euro 6.150 Euro 73.800 Euro
  • knappschaftliche Rentenversicheurng
8.200 Euro 98.400 Euro 7.600 Euro 91.200 Euro
  • Arbeitslosenversicherung
6.700 Euro 80.400 Euro 6.150 Euro 73.800 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherung
4.537,50 Euro 54.450 Euro 4.537,50 Euro 54.450 Euro
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.062,50 Euro 60.750 Euro 5.062,50 Euro 60.750 Euro
Bezugsgröße in der Sozialversicheurng 3.115 Euro* 37.380 Euro* 2.870 Euro 34.400 Euro
Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr
in der Rentenversicherung
38.901 Euro 38.901 Euro

*In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf eine baldige Zusammenarbeit!

Unsere Telefonzeiten sind von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag, Dienstag sowie Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Hauptsitz

Ostring 12, 47918 Tönisvorst