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Steuer­zinsen ab 2014 zu hoch

Das FG Münster hat mit Urteil vom 31.08.2018 9 V 2360/18E entschieden, dass die Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat für Zeiträume ab 2014 verfssungswidrig, d. h. zu hoch, ist. Das Gericht hält einen Zinssatz von jährlich 3 % für angemessen.

Über die dagegen eingelegte Beschwerde muss nun der Bundesfinanzhof (Az.: VIII B 128/18) entscheiden.

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