02151 537490 info@ekaris.de

Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Februar 2025?

KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die KI-Verordnung der EU ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz.

Künstliche Intelligenz sicher anwenden

Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch müssen Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit bewahrt werden. Die KI-Verordnung der Europäischen Union verbietet deshalb bestimmte Arten von Anwendungen, die Grundrechte verletzen. Das schließt KI-Systeme ein, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen. Auch KI-basierte Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern oder Bewertung des sozialen Verhaltens gehören zu den verbotenen Praktiken.

Weitere Informationen zu Künstlicher Intelligenz erhalten Sie hier. >

(Destatis, Auszug aus Pressemitteilung Nr. 023 vom 17. Januar 2025)

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf eine baldige Zusammenarbeit!

Unsere Telefonzeiten sind von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag, Dienstag sowie Donnerstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

Hauptsitz

Ostring 12, 47918 Tönisvorst