Wachstumschancengesetz (Referentenentwurf)
Am 17.07.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) veröffentlicht.
Ziel des Gesetzes ist es, die Liquiditätssituation der Unternehmen zu verbessern und Impulse zu setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren. Daneben werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Unerwünschte Steuergestaltungen sollen effektiv unterbunden werden. Darüber hinaus soll das Steuerrecht im Rahmen des im Koalitionsvertrag Vereinbarten weiter modernisiert werden.
Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
- Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
- Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
- Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
- Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglich-keiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
- Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
- Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG
- Digitalisierung des Spendenverfahrens - Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
- Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro
- Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
- Reform der Zinsschranke
- Einführung einer Zinshöhenschranke
- Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung
- Anpassung der AO und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechts¬modernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436)
(Auszug aus dem Referentenentwurf des Wachstumschancengesetzes vom 14.07.2023; zum Volltext des Referentenentwurfs gelangen Sie hier: Wachstumschancengesetz)